Praxis für Tanz- und Ausdrucktherapie
Anja Mann

Therapieverlauf und Rahmenbedingungen

Eine positive Arbeitsbasis ist die Voraussetzung für die Therapie, auch weil die Qualität der therapeutischen Beziehung einen direkten Einfluss auf den Therapieerfolg hat.

Das Vorgespräch
Der Weg in meine Praxis führt über ein terminlich vereinbartes Vorgespräch (Terminvergabe). Das Vorgespräch ist noch keine therapeutische Behandlung, sondern legt den Fokus auf das gegenseitige Kennenlernen und die Entscheidung zur gemeinsamen Arbeit. Sie können mir in Ruhe schildern, was Sie belastet, worum es Ihnen geht und auch welche Erwartungen und Wünsche Sie an die Psychotherapie bzw. psychologische Beratung haben. Wir können erste Fragen klären und die Rahmenbedingungen besprechen. Die Kosten für das Vorgespräch zum Kennenlernen finden Sie hier: Kosten Vorgespräch

Das Psychiatrische Erstgespräch
Im psychiatrischen Erstgespräch werde ich mir im Rahmen einer ausführlichen Anamnese einen Überblick über Ihre Symptomatik verschaffen. Dazu werde ich Ihnen u.a. Fragen zu Ihren körperlichen und seelischen Beschwerden, zu früheren Erkrankungen und Erkrankungen Ihrer Ursprungsfamilie, zu Ihrer familiären- und Lebenssituation, zu Ihren biografischen Daten, zu etwaigen Süchten und auch zu Suizidalität stellen. Wenn Sie noch keine psychotherapeutische Erfahrung haben, mögen Ihnen manche Fragen vielleicht seltsam und auch sehr intim vorkommen. Die Anamnese ist jedoch sehr wichtig, um herauszufinden, ob eine Behandlung durch mich für Sie auch angezeigt und erfolgsversprechend ist. Grundsätzlich gibt es in der Tanz- und Ausdruckstherapie keine Kontraindikation, jedoch ist es mir im Rahmen meiner Sorfaltspflicht geboten, Ihnen die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen, auch wenn das bedeutet, dass ich eine Behandlung ablehne und Sie statt dessen an einen Facharzt oder Psychologischen Psychotherapeuten verweise bzw. eine begleitende Behandlung anrate.

Die Rahmenbedingungen der Behandlung
In welcher Form und wie lange eine Therapie verläuft richtet sich in der Hauptsache nach der zu behandelnden Symptomatik, Ihren gewünschten Zielen und Ihrer Bereitschaft, sich auf die therapeutischen Interventionen einzulassen. Ebenfalls entscheidend ist auch, in welchen Abständen Sie die Therapiestunden in Anspruch nehmen möchten und können und wie lange eine Therapiestunde dauert (möglich sind 60 oder 90 Minuten). Die Rahmenbedingungen besprechen wir vor Behanldungsbeginn gemeisam unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände. Sie erhalten dann von mir einen Kostenplan für Ihre Behandlung, welcher den voraussichtlichen Umfang der Behandlung umfasst. Die Behandlung kann jederzeit verlängert werden, wenn es indiziert ist und Sie dies wünschen.

Behandlungsvertrag
Wenn Sie der Behandlung und dem Kostenplan zustimmen, schließen wir anschließend einen Behandlungsvertrag. Dieser regelt sowohl ihre, als auch meine Rechte und Pflichten und gibt unserer Zusammenarbeit Struktur und Orientierung. Der Behandlungsvertrag ist seiner Form nach ein Dienstvertrag, jedoch enthält er keine Erfolgsschuld, was bedeutet, dass ich Ihnen kein Heilungsversprechen geben kann.

Schweigepflicht
Wie Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten unterliege auch ich der Schweigepflicht. Sie können sich also sicher sein, dass alles was wir in der Therapie besprechen und alles was im therapeutischen Prozess geschieht, nicht nach außen dringt. Sollte es in Ihrem Interesse sein, dass ich mit anderen Personen (wie z.B. Familienangehörigen, Fachärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten) in den Kontakt gehe, beispielsweise um Befunde anzufordern oder weiterführende Informatioen einzuholen, dann ist dies nur möglich, wenn Sie Ihre schriftliche Erlaubnis dazu erteilen.

Sorgfaltspflicht
Es obliegt meiner Sorgfalt, Ihnen die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassn. Sollte sich in der Anamnese oder im weiteren Therapieverlauf herausstellen, dass Sie die Hilfe eines Facharztes oder Psychologischen Psychotherapeuten benötigen, werde ich Sie in jedem Fall weiter verweisen. Ich werde Ihnen weder Medikamente verschreiben, noch Ihnen anraten Medikamente abzusetzen, dies obliegt nur den jeweiligen Fachärzten.

Akute Selbst- oder Fremdgefährdung
Auch psychische Notfälle sind Notfälle! Dazu gehört die akute Selbst- oder Fremdgefährdung. Sollte im Rahmen der Behandlung durch eine psychische Erkrankung eine Notsituation für Leib und Leben entstehen, so ist es meine Pflicht, Sie aufzuklären und Ihnen nahe zu legen, sich freiwillig in eine Fachklinik einzuweisen, um die Gefahr rechtzeitig abzuwenden. Sollten Sie einer freiwiligen Selbsteinweisung nicht zustimmen oder nicht zustimmen können, so werde ich zu Ihrer eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer die Polizei verständigen, welche dann weitere Schritte veranlassen wird. Eine Zwangseinweisung durch mich erfolgt nicht.